Manuela Molnar
Psychosoziale Beraterin in Ausbildung unter Supervision
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Der Inhalt und gegebenenfalls das Ziel der Beratung beziehungsweise der einzelnen Einheiten werden zwischen Manuela Molnar und dem/der Klient:in gemeinsam im Rahmen einer Auftragsklärung festgelegt. Eine Beratung erfordert die aktive Mitarbeit des/der Klient:in, diese:r leistet die eigentliche Veränderungsarbeit. Manuela Molnar steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur Seite. Die Wahl der Methode wie auch deren Abänderung unterliegt der Entscheidung von Manuela Molnar.
Der/Die Klient:in handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Er/Sie ist für seine/ihre physische und psychische Gesundheit sowie sein Wohlbefinden während den Beratung-Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der/die Klient:in aufgrund des Beratungsprozesses durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich.
Manuela Molnar arbeitet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lebens- und Sozialberaters i.A.u.S.. Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Die Standesregeln zur Lebens- und Sozialberatung finden Sie >> LINK<<.
2. Ort der Beratung
Sofern nichts anders zwischen Manuela Molnar und dem/der Klient:in vereinbart wurde, findet die Beratungseinheit in der Praxis (Auweg 16, 7571 Rudersdorf) online, oder bei einem Walk and Talk statt. Findet die Beratung im Freien statt, so wird der Ort individuell bekannt gegeben.
3. Honorar für Beratungseinheiten
Derzeit befindet sich Manuela Molnar in Ausbildung unter Supervision und verlangt pro angefangene Beratungseinheit 25,00.
Ab April 2025 wird für die Leistungen von Manuela Molnar eine sofortige Aufwandsentschädigung von EUR 50,00 für Einzelberatungen pro angefangener Beratung- Einheit verrechnet. Dies gilt auch für Beratung via E-Mail, Videotelefonie oder Telefon. Eine Beratungseinheit beträgt 45 Minuten. Sollte das Beratungsziel - für die jeweilige Einheit - vor Ablauf einer Beratungseinheit erreicht werden, wird die Einheit dennoch voll verrechnet. Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Beratungseinheit ist im Honorar für diese Beratungseinheit enthalten.
Einzelstunden werden am Ende der Stunde in bar bezahlt oder vorab an die Bankverbindung von Manuela Molnar überwiesen.
4. Stornobedingungen
Die Termine und Zeitintervalle für die abzuhaltenden Beratungseinheiten werden im Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Kann der/die Klient:in eine Einheit nicht wahrnehmen, so hat er/sie dies Manuela Molnar so früh wie möglich mitzuteilen.
Die Absage kann telefonsich, per E-Mail, WhatsApp oder per SMS erfolgen.
Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin, so ist das für diese Beratungseinheit vereinbarte Honorar vom Klienten/der Klientin zu bezahlen. Sofern Manuela Molnar eine Beratungseinheit nicht wahrnehmen kann, wird sie im Einvernehmen mit dem/der Klient:in einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.
5. Verschwiegenheit und Berufsbild
Manuela Molnar weist darauf hin, dass seine Arbeit keine psychotherapeutische ist oder eine medizinische Behandlung ersetzt. Manuela Molnar darf daher weder eine Diagnose stellen noch Medikamente verschreiben.
Manuela Molnar ist zur Verschwiegenheit über die ihn anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet, welche in der Gewerbeordnung (§119 Abs. 4 GewO) geregelt ist. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn der/die Klient:in Manuela Molnar ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbindet, oder Manuela Molnar aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.
Eine Entbindung von Manuela Molnar von der Verschwiegenheitspflicht bedeutet jedoch nicht, dass Manuela Molnar zur Auskunftserteilung auch verpflichtet ist.
Die Teilnahme an Familienaufstellungen erfolgt eigenverantwortlich und freiwillig.
6. Allgemeine Bestimmungen
Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart. Neben dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sofern in diesem Vertrag im Einzelnen nichts anderes vereinbart ist, bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieses Formerfordernisses, der Schriftform.